Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Sachsen

Wer eine Terrassenüberdachung montieren möchte, sollte sich vorab unbedingt informieren, ob es dafür einer Baugenehmigung bedarf. Pauschal lässt sich die Frage, ob ein Bauantrag für die Errichtung einer festen Überdachung für Terrasse oder Balkon notwendig ist, leider nicht beantworten. Denn in jedem Bundesland sind die Regelungen und Vorgaben dazu unterschiedlich. Während zum Beispiel in Berlin gilt, dass für jede Art von fest verankertem Anbau eine Genehmigung eingeholt werden muss, gibt es in anderen Bundesländern mehr Spielraum – und beispielsweise große Freiräume für sehr kleine Terrassen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Hausbesitzer vor Beginn der Baumaßnahme für die Überdachung bei Kwozalla – Ihrem Terrassendach-Spezialisten nachfragen.

Weshalb ist eine Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen überhaupt nötig?

Ein Terrassendach gilt als fester Außen-Anbau an einer bestehenden Immobilie. Damit fällt sie unter die Art von Baumaßnahmen, die in der Regel genehmigungspflichtig sind. Ähnliches gilt auch für Carports oder Wintergärten. Als Hausbesitzer sollte man sich unbedingt im Vorfeld absichern. Verzichtet man jedoch auf diese Absicherung und baut einfach los, kann im schlimmsten Fall eine Strafzahlung für nicht genehmigte Aus- und Umbaumaßnahmen sowie die Abriss-Forderung stehen.

Was gehört in den Bauantrag für ein Terrassendach?

Um eine Baugenehmigung für befestigte Anbauten wie Terrassenüberdachungen zu erhalten, muss ein Bauantrag beim Bauamt eingereicht werden. Auch hier gibt es regionale beziehungsweise örtliche Unterschiede. In den meisten Fällen benötigt der Bauherr jedoch die im Folgenden aufgeführten Unterlagen:

  • amtlich anerkannte Lagepläne (eigenes Grundstück und Nachbargrundstücke)
  • Baubeschreibung
  • statische Berechnung
  • Bauzeichnungen
  • unterschriebenen Bauantrag
  • gegebenenfalls schriftliche Einverständniserklärung des bzw. der Nachbarn

Um all diese Unterlagen zusammenzutragen, ist es am besten, sich an das Bauunternehmen zu wenden, dass die Terrassenüberdachung planen und montieren soll. Dort gibt es fachkundig alle notwendigen Informationen zu statischen Berechnungen, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen. Der Bauherr sollte auch etwas Wartezeit einplanen – den Antrag also nicht erst kurz vor dem geplanten Baubeginn stellen. Denn viele Ämter benötigen für die Prüfung und Bearbeitung der Baugenehmigung bis zu drei Monate.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die gesamte Genehmigungsplanung mit allen Zwischenschritten rund um Ihr zukünftiges Terrassendach auch bei uns beauftragt werden kann, was die Regel bei fast all unserer Bauvorhaben ist.

Als kompetente Fachfirma übernehmen wir auch diesen Teil der Projektplanung für Sie.

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Tipp: Einverständnis des Nachbarn einholen

Noch ein Tipp zum Schluss: Um schnell an eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung zu kommen, kann es hilfreich sein, dem Bauantrag einen schriftlichen Nachweis hinzuzufügen, dass der Nachbar mit dem geplanten Anbau einverstanden ist.

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