Wissenswertes über Wintergärten, Kaltwintergarten

Wohnwintergarten – so definiert man Komfort

Glasanbauten haben in der modernen Wohn- und Gartenarchitektur viele Namen: Wintergarten, Terrassenverglasung, Gewächshaus und Glashaus sind die gängigsten Varianten. Sie alle beschreiben verglaste Räume. Doch wie genau lautet die Definition für einen Wintergarten – und welche verschiedenen Arten von Wintergärten gibt es eigentlich?

Gedämmt oder nicht gedämmt – das ist hier die Frage

Generell lassen sich bei einem echten Wintergarten zwei Arten unterscheiden: der Wohnwintergarten und der Kaltwintergarten. Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal: Ein Wohnwintergarten ist auf ganzjährige Nutzung ausgelegt und deshalb sowohl mit dämmenden Materialien versehen wie auch mit einer eigenen Heizung ausgestattet. Ein Kaltwintergarten verfügt weder über Heizung noch isolierende Mehrfachverglasung, sondern erwärmt sich lediglich über die Solarwärme, die durch die Verglasung aufgenommen wird. Dadurch ist er im Winter eher nicht als Wohnraum geeignet. Er ist dafür jedoch auch kostengünstiger als ein Wohnwintergarten.

Anforderungen an einen Wohnwintergarten

Der Wohnwintergarten ist also in gewisser Weise die Königsdisziplin des Wintergartenbaus. Deshalb muss er auch die höchsten Anforderungen erfüllen und benötigt als Anbau ans Haus eine Baugenehmigung. Eine isolierende Mehrfachverglasung ist ebenso Teil der Definition eines Wohnwintergartens wie eine Dachkonstruktion, die stabil genug ist, den örtlichen Vorgaben zur Niederschlagsbelastbarkeit zu entsprechen. Essentiell, um als Wohnwintergarten definiert zu werden, sind auch die Isolierung des Bodens sowie der Einbau eines Heizsystems in den Wintergarten. Als Wohnwintergarten gelten nämlich nur geschlossene Glasbauten, die für das Beheizen zum Erreichen der sogenannten Behaglichkeitstemperaturen ausgelegt sind. Diese Behaglichkeitstemperaturen liegen bei Innenraumwerten über 19 °C.

Die Glasdächer von Wintergärten müssen generell regendicht sein, zudem muss das Dach eines Wohnwintergartens alle Auflagen eines Daches für Wohnhäuser erfüllen. Außerdem gelten die lokalen Bestimmungen hinsichtlich der Isolationsfähigkeiten beheizter Bauten für Wohnwintergärten. Die wichtigsten Vorgaben hinsichtlich energetischer Bauweise von Wohnwintergärten sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zu finden.

Generell gilt:

  • Bei Wohnwintergärten müssen die Transmissionswärmeverluste durch die Nutzung optimierter Materialien begrenzt werden.
  • Ein beheizbarer Wintergarten mit über 50 m² Fläche muss in Kombination mit dem Hauptgebäude die Anforderungen an den Primärenergieverbrauch erfüllen.
  • Die EnEV 2014 macht konkrete Vorgaben zur Luftdichtheit von Wohnwintergärten.
  • Ein Wohnwintergarten muss wind- und schlagregendicht sein.
  • Die EnEV 2014 macht genaue Vorgaben zur Wärmeschutzverglasung und zu thermisch getrennten Profilen bei der Errichtung eines Wohnwintergartens.
  • Das gläserne Dach des Wintergartens muss regendicht sein und eine kontrollierte Entwässerung ermöglichen.
  • Wärmeschutzverglasungen müssen mit einer sogenannten „warmen Kante“ ausgeführt werden, um das anfallende Kondenswasser zu reduzieren.
  • Leistung und Positionierung der Heizung muss so geplant werden, dass, ausgehend von den kältesten Punkten des Wintergartens, eine genügende Raumluftkonvektion erreicht wird. Dies ist wichtig, um bei großen Glasflächen unvermeidlich auftretendes Kondenswasser schnell abzutrocknen.

All die Vorgaben, die die Definition eines Wohnwintergartens ausmachen, haben keine Gültigkeit für Kaltwintergärten. Dies sind Wintergärten, die nicht beheizt werden beziehungsweise nicht auf Innentemperaturen höher als 12 Grad hochgeheizt werden und die für eine begrenzte Nutzungsdauer übers Jahr konzipiert sind.

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Glashaus statt Wintergarten

Neben dem Wohnwintergarten und Kaltwintergarten gibt es auch verglaste Anbauten, die unter keine dieser beiden Kategorien fallen. Das trifft zum Beispiel auf verglaste Terrassen zu, auch Glashäuser genannt. Dabei wird eine vorhandene Terrasse um ein Glasdach sowie aus Glas bestehende Seitenwände ergänzt. In der Regel sind diese Seitenwände flexibel nutzbar, können also zum Beispiel durch Schiebe-Mechanismen eingefahren werden, so dass die Terrasse bei Bedarf nahezu komplett im Freien liegt. Ebenfalls eine Form des Glasbaus sind Gewächshäuser. Wie der Name schon sagt, macht man sich darin die Wärme-Aufnahmefunktion großer Glasflächen für den Anbau von Pflanzen zunutze.

Sämtliche Arten von Glasbauten – ob Wohnwintergarten bis Gewächshaus – haben zwei wichtige Merkmale gemeinsam: Sie besitzen ein Glasdach und ein Tragwerk aus Kunststoff- oder Metallprofilen, in die die Glaselemente eingesetzt werden. Anbauten, die zwar großzügige Verglasungen an den Seitenwänden, aber kein Dach aus Glas besitzen, gelten gemeinhin nicht als Glashäuser oder Wintergarten.

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